
Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Verkaufsbedingungen ("Bedingungen") gelten für alle Angebote, Bestellungen und Verträge über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen von HYT an den Käufer. Diese Bedingungen ersetzen und schließen alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Absprachen, Zusicherungen oder Versprechungen sowie alle vorgedruckten oder Standardbedingungen aus, die in Angebotsanfragen, Bestellungen, Rechnungen, Auftragsbestätigungen, Verträgen oder anderen ähnlichen Dokumenten des Käufers enthalten sind. Diese Bedingungen können nur durch eine gleichzeitige oder spätere schriftliche Vereinbarung, die von einem bevollmächtigten Vertreter von HYT und dem Käufer unterzeichnet wurde, geändert, ergänzt oder modifiziert werden. Die Bestätigung der Bestellung des Käufers durch HYT stellt keine Annahme der darin enthaltenen Bedingungen dar, unabhängig davon, wie diese Bedingungen vorangestellt oder beschrieben werden.
- DEFINITIONEN: "HYT" ist das in der Bestellung genannte Unternehmen, das die Waren und/oder Dienstleistungen liefert. "Käufer" bezeichnet das Unternehmen, das das Angebot von HYT angenommen hat oder in der Bestellung genannt ist.
- PREISE: Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verstehen sich die Preise netto, frei Frachtführer (INCOTERM 2010) HYT-Anlage. Stenografische, sachliche und mathematische Fehler sind vorbehalten. Die Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für spezielle Verpackungen oder Verfahren, die den besonderen Umständen des Versands oder der Lagerung Rechnung tragen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Bis zur Annahme der Bestellung zu diesen Bedingungen können die angegebenen Preise geändert werden.
- LIEFERUNG UND LEISTUNG: Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart haben, werden alle Waren frei Frachtführer (INCOTERM 2010) ab Werk HYT geliefert. Das Eigentum geht mit der Lieferung oder der vollständigen Bezahlung auf den Käufer über, je nachdem, was später eintritt, wobei die einzigen Rechte, die HYT in Bezug auf das Eigentum behält, diejenigen sind, die die Rücknahme der Waren im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers ermöglichen. Termine für die Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Lieferung oder den Versand von Waren sind nur annähernd und können sich ändern, und die HYT wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Termine einzuhalten; vorausgesetzt jedoch, dass die HYT aufgrund der Nichteinhaltung dieser Termine weder schadensersatzpflichtig noch anderweitig haftbar ist, noch wird der Käufer von seiner Leistung aus diesem Vertrag entbunden. Ist ein pauschalierter Schadensersatz oder eine Vertragsstrafe für den Fall des Verzuges vereinbart, so wird diese nur fällig, wenn der Verzug allein auf das Verschulden von HYT zurückzuführen ist, dem Käufer durch den Verzug ein Schaden entsteht und der Käufer HYT nach Ablauf der Frist, in der die Lieferung vernünftigerweise hätte erwartet werden können, schriftlich benachrichtigt hat. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird sie auf der Grundlage des Wertes des verspäteten Teils der Lieferung berechnet, und die Gesamthaftung der HYT für alle Vertragsstrafen ist auf 5 % des Gesamtauftragswertes begrenzt. Dieser pauschalierte Schadenersatz ist das einzige Rechtsmittel des Kunden und die einzige Haftung von HYT im Falle des Verzugs. Zur Klarstellung: Wenn der Auftrag dem niederländischen Recht unterliegt, bedeutet "pauschalierter Schadenersatz" oder "Vertragsstrafe" eine Vertragsstrafe, die als Schadensersatz gedacht ist. Darüber hinaus haftet HYT weder direkt noch indirekt für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die durch Spediteure oder Lieferanten, Arbeitsschwierigkeiten, Engpässe, Streiks oder Arbeitsniederlegungen jeglicher Art, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, vom Käufer verlangte Auftragsänderungen, Brände, Überschwemmungen, Stürme, Unfälle oder höhere Gewalt, Gesetze, Sanktionen, Verfügungen oder andere behördliche Beschränkungen oder Verbote oder politische Unruhen oder andere Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von HYT liegen, verursacht werden. Im Falle einer solchen Verzögerung wird der Liefertermin um einen Zeitraum verlängert, der mindestens dem Zeitraum der Verzögerung entspricht. Alle Waren, für die HYT nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt eine Ablehnungsmitteilung erhält, gelten als angenommen.
- MANGEL, BESCHÄDIGUNG, FEHLER BEIM VERSAND: Die Verantwortung von HYT endet mit der Bereitstellung der Waren zur Abholung im Werk von HYT. Der Käufer ist verpflichtet, den Empfang von Waren, die nicht mit dem Konnossement oder der ausdrücklichen Empfangsbestätigung übereinstimmen, zu vermerken, und der Käufer muss den Spediteur unverzüglich wegen Fehlmengen, Schäden oder Unstimmigkeiten bei der Lieferung in Anspruch nehmen. Teillieferungen und Umladungen sind zulässig.
- STEUERN: Der Angebots- und Auftragspreis schließt alle gegenwärtig oder zukünftig fälligen oder fällig werdenden Veranlagungen, Steuern, Abgaben und Gebühren gleich welcher Art aus. Diese Befreiung umfasst unter anderem die Mehrwertsteuer, die Einkommensteuer, die Quellensteuer, die Gewinnsteuer, die Umsatzsteuer, die Waren- und Dienstleistungssteuer und alle anderen anwendbaren Verbrauchs- oder Umweltsteuern, die auf das Einkommen ausländischer Mitarbeiter zu entrichtende Steuer, die Hafengebühren, die Einfuhr- und Zollabgaben auf die Komponenten und Dienstleistungen sowie gegebenenfalls alle Ausfuhrzölle, die bei der Rückführung von HYT-Komponenten am Ende eines Auftrags anfallen. Auf der Grundlage, dass ein Auftrag steuerfrei ist, behält sich HYT das Recht vor, solche Steuern, die gemäß den Steuervorschriften der jeweiligen Gerichtsbarkeit anwendbar sind, zusammen mit den externen Kosten von HYT für die Bearbeitung dieser Steuern durch einen Aufschlag auf den Auftragspreis in Rechnung zu stellen.
- GUTSCHRIFT UND ZAHLUNG: Sofern von HYT nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Zahlung der Waren innerhalb von dreißig (30) Tagen netto in der Währung des Landes von HYT. Für Bestellungen über zweihundertfünfzigtausend Dollar (250.000 USD) oder den entsprechenden Betrag vor Ort gelten folgende Zahlungsbedingungen: (a) zwanzig Prozent (20 %) Anzahlung, (b) vierzig Prozent (40 %) beim Kauf von Rohstoffen/Bauteilen durch HYT und (c) vierzig Prozent (40 %) zum Zeitpunkt der Lieferung. Die Anzahlung ist innerhalb von fünf (5) Tagen nach Annahme der Bestellung durch die HYT fällig, die beiden übrigen Zahlungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen netto zu leisten. Bei Teillieferungen werden anteilige Zahlungen fällig, ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu.
(Rev. 2 Nov. 2017) Einbehalt oder Rückbehalt; vorausgesetzt jedoch, dass HYT schriftlich einem Einbehalt oder Rückbehalt zustimmt, kann HYT einen solchen Einbehalt oder Rückbehalt in Form einer Bürgschaft, eines Akkreditivs oder einer Bankgarantie bereitstellen, die in keinem Fall mehr als dreißig (30) Tage über den Ablauf der Gewährleistungsfrist hinausgehen darf. HYT behält sich alle Rechtsmittel für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Käufers vor, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht, die Lieferung zu stoppen, gelieferte Waren zurückzufordern oder die Lieferung außer gegen Barzahlung zurückzuhalten. Die Nichtbezahlung von Rechnungen bei Fälligkeit macht nach Wahl der HYT alle nachfolgenden Rechnungen sofort fällig und die HYT kann alle nachfolgenden Lieferungen zurückhalten, bis die gesamte Rechnung beglichen ist, und die HYT haftet in einem solchen Fall nicht für die Nichterfüllung des Vertrags im Ganzen oder in Teilen. Der Käufer verpflichtet sich, ohne förmliche Mahnung eineinhalb Prozent (1,5%) pro Monat des bei Fälligkeit nicht gezahlten Betrages zu zahlen, oder, falls dieser Satz über das geltende Recht hinausgeht, den maximal zulässigen Satz zu zahlen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Abzüge vorzunehmen, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung oder anderweitig. Können die Voraussetzungen für eine Zahlung (z. B. Lieferung, Fertigstellung oder förmliche Abnahme) aufgrund einer Vertragsverletzung durch den Käufer nicht erfüllt werden, so wird die Zahlung dennoch zum vereinbarten Zeitpunkt fällig und das Recht von HYT, Schadensersatz zu verlangen, bleibt davon unberührt. - STORNIERUNGEN UND ÄNDERUNGEN: Alle Bestellungen sind mit der Annahme verbindlich. Für den Fall, dass HYT nach eigenem Ermessen der Stornierung einer Bestellung durch den Käufer zustimmt, haftet der Käufer für eine Stornierungsgebühr in Höhe des höheren Betrags von (i) fünfundzwanzig Prozent (25 %) des Kaufpreises und (ii) allen Verlusten oder Kosten, die HYT entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Material-, Arbeits-, Engineering- und Wiederherstellungskosten sowie einer angemessenen Gewinnspanne. Der Käufer ist für alle angemessenen Lager-, Versicherungs- und sonstigen Kosten verantwortlich, die HYT infolge von Stornierungen und/oder Änderungen des Käufers entstehen. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien werden keine Änderungen der Spezifikation oder der Bestellung akzeptiert. Verlangt der Käufer eine Änderung, wird HYT dem Käufer innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens zehn (10) Arbeitstagen ein Angebot unterbreiten, in dem die entsprechenden Änderungen in Bezug auf Lieferung, Preis, Material und dergleichen aufgeführt sind. HYT ist nicht verpflichtet, die verlangte Änderung durchzuführen, bevor der Kostenvoranschlag von den Parteien angenommen worden ist.
- BEGRENZTE GARANTIE: Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird (a) für HYT-Waren, -Hilfsmittel und -Teile gegenüber dem Käufer für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Installationsdatum oder achtzehn (18) Monaten ab dem Lieferdatum, je nachdem, was zuerst eintritt, eine Garantie für fehlerhafte Verarbeitung und fehlerhaftes Material gewährt, und (b) für HYT-Dienstleistungen gegenüber dem Käufer für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Erfüllungsdatum eine Garantie für die fachmännische Ausführung. Wenn die Waren oder Dienstleistungen nicht der oben genannten Gewährleistung entsprechen, wird HYT als einziges Rechtsmittel des Käufers nach eigenem Ermessen entweder die mangelhaften Waren reparieren oder ersetzen oder die mangelhaften Dienstleistungen erneut erbringen. Macht der Käufer einen Gewährleistungsanspruch gegenüber der HYT geltend und stellt sich später kein tatsächlicher Mangel heraus, so hat der Käufer der HYT alle angemessenen Kosten zu erstatten, die der HYT im Zusammenhang mit dem behaupteten Mangel entstehen. Von HYT gelieferte Waren Dritter werden als einziges Rechtsmittel des Käufers repariert oder ersetzt, jedoch nur in dem Umfang, der in der ursprünglichen Herstellergarantie vorgesehen ist und von dieser anerkannt wird. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, haftet HYT nicht für eine Verletzung der Gewährleistung oder in sonstiger Weise für: (i) normale Abnutzung; (ii) Korrosion, Abrieb oder Erosion; (iii) Waren oder Dienstleistungen, die nach der Lieferung oder Leistung durch HYT einem Unfall, Missbrauch, falscher Anwendung, unsachgemäßer Reparatur, Änderung (einschließlich Änderungen oder Reparaturen durch den Käufer, den Endkunden oder Dritte, die nicht HYT sind), unsachgemäßer Installation oder Wartung, Vernachlässigung oder übermäßigen Betriebsbedingungen ausgesetzt waren; (iv) Mängel, die aus den Spezifikationen oder Entwürfen des Käufers oder der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer des Käufers, die nicht HYT sind, resultieren; (vi) Schäden, die sich aus der Kombination, dem Betrieb oder der Verwendung mit Geräten, Produkten, Hardware, Software, Firmware, Systemen oder Daten ergeben, die nicht von HYT zur Verfügung gestellt wurden, wenn solche Schäden oder Beeinträchtigungen ohne eine solche Kombination, einen solchen Betrieb oder eine solche Verwendung vermieden worden wären; oder (vii) die Verwendung der Waren durch den Käufer in einer Weise, die nicht mit den schriftlichen Unterlagen von HYT zur Verwendung eines solchen Produkts übereinstimmt. Darüber hinaus umfasst die vorstehende Garantie keine Arbeits-, Demontage-, Wiedereinbau-, Transport- oder Zugangskosten oder andere Kosten, die mit der Reparatur oder dem Ersatz von HYT-Waren verbunden sind. DIE HIERIN ENTHALTENEN GARANTIEN SIND DIE EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN GARANTIEN, DIE DEM KÄUFER ZUR VERFÜGUNG STEHEN, UND HYT LEHNT HIERMIT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER VOM KÄUFER GEWÜNSCHTEN LEISTUNG ODER DES PROZESSERGEBNISSES, DIE NICHT AUSDRÜCKLICH VON HYT ZUGESAGT WURDEN. DIE VORSTEHENDEN REPARATUR-, ERSATZ- UND NACHERFÜLLUNGSVERPFLICHTUNGEN BEGRÜNDEN DIE GESAMTE UND AUSSCHLIESSLICHE HAFTUNG VON HYT UND DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF UND DER LIEFERUNG VON DIENSTLEISTUNGEN, WAREN ODER TEILEN, DEREN DESIGN, EIGNUNG FÜR DEN GEBRAUCH, INSTALLATION ODER BETRIEB.
- GEISTIGES EIGENTUM: Im Falle einer erfolgreichen Klage wegen Rechtsverletzung durch einen Dritten wird HYT nach eigenem Ermessen entweder (i) die hierunter verkauften Waren so ändern, dass sie vergleichbare Funktionen ohne Rechtsverletzung erfüllen, (ii) eine lizenzgebührenfreie Lizenz für den Käufer erwerben, um die rechtsverletzenden Waren weiter zu verwenden, oder (iii) dem Käufer den dann abgeschriebenen Marktwert der rechtsverletzenden Komponente erstatten. HYT ist nach diesem Artikel nicht verpflichtet, soweit ein Anspruch auf (a) die Verbindung, den Betrieb oder die Nutzung der Ware mit Geräten, Produkten, Hardware, Software, Systemen oder Daten, die nicht von HYT geliefert wurden, gestützt wird, wenn die Rechtsverletzung ohne eine solche Verbindung vermieden worden wäre, (b) die Verwendung des Produkts durch den Käufer in einer Weise, die nicht mit den schriftlichen Unterlagen von HYT über die Verwendung eines solchen Produkts übereinstimmt, oder (c) eine Verletzung, die sich aus den Spezifikationen oder Entwürfen des Käufers oder der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer des Käufers, die nicht HYT sind, ergibt. Dieser Abschnitt legt die gesamte Haftung von HYT und das ausschließliche Rechtsmittel des Käufers in Bezug auf tatsächliche oder angebliche Rechtsverletzungen fest, die sich aus der Verwendung der hierunter verkauften Waren oder Dienstleistungen oder eines Teils davon ergeben, und unterliegt den anderen in diesen Bedingungen enthaltenen Einschränkungen.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: UNGEACHTET ALLER GEGENTEILIGEN BESTIMMUNGEN IN DIESEN BEDINGUNGEN: (A) IN KEINEM FALL HAFTET HYT FÜR SCHADENSERSATZ, STRAFSCHADENSERSATZ, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, INDIREKTE, BESONDERE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (ZUSAMMENFASSEND ALS "FOLGESCHÄDEN" BEZEICHNET), UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE VORHERSEHBAR WAREN ODER NICHT, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG GEBÜHREN UND KOSTEN FÜR DRITTE, ENTGANGENE GEWINNE (DIREKT ODER INDIREKT), PRODUKTE, PRODUKTIONEN, GESCHÄFTE ODER GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG FAHRLÄSSIGER HANDLUNGEN ODER UNTERLASSUNGEN, VERLETZUNG VON VERTRÄGEN, GARANTIEN (AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND) ODER PFLICHTEN (GESETZLICH ODER ANDERWEITIG) ODER DER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGEN HAFTUNG VON HYT ODER JEGLICHER ANDEREN THEORIE DER GESETZLICHEN HAFTUNG; UND (B) DIE GESAMTE HAFTUNG VON HYT AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT ALLEN BESTELLUNGEN UND VERTRÄGEN FÜR WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN IM RAHMEN DIESER BEDINGUNGEN ÜBERSTEIGT (MIT AUSNAHME VON HAFTUNGEN, DIE GESETZLICH NICHT BESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN) NICHT DEN VERTRAGSPREIS FÜR DIE WAREN UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN, FÜR DIE EINE HAFTUNG GELTEND GEMACHT WIRD. JEDE KLAGE WEGEN VERTRAGSVERLETZUNG DURCH DEN KÄUFER MUSS INNERHALB VON 30 TAGEN NACH ABLAUF DER GEWÄHRLEISTUNGSFRIST EINGELEITET WERDEN. DER KÄUFER TRÄGT DIE ALLEINIGE VERANTWORTUNG FÜR ALLE VEREINBARUNGEN MIT DRITTEN, DIE AUSSERHALB DES UMFANGS DIESER BEDINGUNGEN LIEGEN UND DEN HIERIN ENTHALTENEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND/ODER GARANTIEN ZUWIDERLAUFEN.
- WAREN FÜR DEN EXPORT: Der Käufer erkennt an, dass die Waren Exportbeschränkungen unterliegen können und dass der Käufer alle entsprechenden Gesetze und Vorschriften einhalten wird. Wenn die Waren für den Export bestimmt sind, muss der Käufer das Bestimmungsland in seiner Bestellung angeben. Für den Fall, dass der Käufer Waren für den Export erwirbt, ohne dies HYT mitzuteilen, behält sich HYT das Recht vor, die Bestellung zu stornieren, ohne eine Vertragsstrafe zu zahlen oder für eine Vertragsverletzung zu haften, falls HYT Einwände gegen den endgültigen Bestimmungsort der Waren hat. Der Käufer übernimmt die alleinige Haftung und stellt HYT von jeglichen Verlusten oder Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche von Regierungsbehörden) frei, die sich aus der Ausfuhr oder Einfuhr solcher Waren ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die mit der Verpackung, Kennzeichnung, Markierung, Garantie, dem Inhalt, der Verwendung oder der Dokumentation der Waren zusammenhängen. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Einholung aller erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen. Der Käufer wird keine Maßnahmen ergreifen und HYT nicht dazu auffordern, Maßnahmen zu ergreifen, die gegen Anti-Boykott- oder Ausfuhr- oder Einfuhrgesetze oder -vorschriften verstoßen, die auf die Bestellung anwendbar sind, und er wird HYT für alle Verluste oder Schäden verteidigen, entschädigen und entschädigen, die sich aus solchen Maßnahmen ergeben oder damit verbunden sind. Soweit HYT eine Ausfuhrgenehmigung für eine Ware einholen muss:
(1) hängt die Verpflichtung der HYT zur Erfüllung einer Bestellung mit Waren, für die eine solche Lizenz erforderlich ist, unmittelbar von der Erteilung der Lizenz ab; (2) wird die HYT wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine solche Lizenz zu erhalten; (3) wird der Käufer alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, die für die HYT zur Erlangung einer solchen Lizenz erforderlich sind; und (4) wird der Käufer die der HYT im Zusammenhang mit der Erlangung einer solchen Lizenz entstandenen angemessenen Kosten erstatten. - SCHUTZRECHTLICHE INFORMATIONEN: Die HYT behält das Eigentum an allen Konstruktions- und Produktionsdrucken, Zeichnungen, technischen Daten und anderen geistigen Eigentumsrechten, Informationen und Dokumenten, die sich auf die an den Käufer verkauften Waren oder Dienstleistungen beziehen. Alle derartigen Informationen und Dokumente, die dem Käufer von HYT offengelegt oder geliefert werden, (i) sind als Eigentum von HYT zu betrachten; (ii) dürfen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von HYT aus keinem Grund an Dritte weitergegeben werden; und (iii) dürfen vom Käufer ausschließlich zum Zweck der Inspektion, Installation, Verwendung und Wartung der gemäß diesen Bedingungen an den Käufer verkauften Waren und Dienstleistungen verwendet werden.
- ANWENDBARES RECHT; GERICHTSSTAND; STREITBEILEGUNG: Für Verkäufe von Waren, die innerhalb der Vereinigten Staaten verkauft oder geliefert werden, oder für Dienstleistungen, die innerhalb der Vereinigten Staaten erbracht werden: Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unterliegen den Gesetzen des Staates North Carolina, Vereinigte Staaten von Amerika, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der Grundsätze der Rechtswahl. Jede Klage oder jedes Verfahren in Bezug auf Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die mit dieser Bestellung zusammenhängen oder sich aus dieser Bestellung ergeben, werden nach dem alleinigen Ermessen von HYT (i) vor einem einzelstaatlichen Gericht in Mecklenburg County, North Carolina, oder den Bundesgerichten des westlichen Bezirks von North Carolina, Vereinigte Staaten von Amerika, verhandelt, und der Käufer und HYT unterwerfen sich allgemein und bedingungslos der Gerichtsbarkeit dieser Gerichte in Bezug auf die Person und das Eigentum der jeweiligen Partei oder (ii) werden durch ein von der American Arbitration Association verwaltetes Schiedsverfahren in Übereinstimmung mit deren Handelsregeln beigelegt, wobei der Schiedsspruch für die Parteien endgültig und bindend ist und in jedes zuständige Gericht eingetragen und vollstreckt werden kann. Der Käufer und HYT verzichten hiermit unwiderruflich auf jeglichen Einwand gegen die Verlegung des Gerichtsstandes für eine Klage oder ein Verfahren an die oben genannten Gerichte. Für Verkäufe von Waren, die außerhalb der Vereinigten Staaten verkauft oder geliefert werden sollen, oder für Dienstleistungen, die außerhalb der Vereinigten Staaten erbracht werden sollen: Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unterliegen dem Recht des Landes, in dem die HYT-Einheit, die die Waren oder Dienstleistungen für diesen Auftrag bereitstellt, ansässig ist, und werden nach diesem Recht ausgelegt. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und die Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sind nicht anwendbar. Jede Klage oder jedes Verfahren in Bezug auf Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die mit dieser Bestellung verbunden sind oder sich aus dieser Bestellung ergeben, werden nach dem alleinigen Ermessen von HYT (i) vor einem zuständigen Gericht in der Gerichtsbarkeit, in der die HYT-Einheit, die die Waren oder Dienstleistungen bereitstellt, ansässig ist, oder (ii) nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden, wobei Englisch als Sprache des Schiedsverfahrens und des Schiedsspruchs dient. Ungeachtet sonstiger in diesen Bedingungen enthaltener Beschränkungen behält sich HYT das Recht vor, ein Verfahren vor einem zuständigen Gericht einzuleiten, und der Käufer hat HYT für alle Kosten, Gebühren und Auslagen (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) zu entschädigen, die HYT im Zusammenhang mit der Durchsetzung seiner Rechte gemäß dieser Bestellung entstehen.
- WEITERVERKAUF: Der Käufer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass er beim Weiterverkauf der Waren in den Vertrag über den Weiterverkauf Bestimmungen aufnimmt, die die Rückforderungen gegen HYT gemäß diesen Bedingungen begrenzen. Wenn der Käufer es versäumt, solche Bestimmungen in einen solchen Weiterverkaufsvertrag aufzunehmen, (a) kann HYT die Bestellung des Käufers im Zusammenhang mit einem solchen Weiterverkaufsvertrag ablehnen, und
(b) hat der Käufer HYT von allen Ansprüchen, Haftungen, Verlusten, Kosten, Schäden oder Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die sich aus einem solchen Versäumnis ergeben, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. - VOM KÄUFER VERURSACHTE VERZÖGERUNGEN; VERZICHT AUF RECHTE: Wenn der Käufer eine seiner Verpflichtungen aus einer Bestellung nicht erfüllt, ist HYT berechtigt, seine Leistungen aus der Bestellung auszusetzen, bis der Käufer diese Verpflichtungen erfüllt, und alle Termine für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen werden um einen nach dem Ermessen von HYT festgelegten Zeitraum verlängert.
Vom Käufer verursachte Verzögerungen, die HYT daran hindern, die ursprünglichen Anforderungen an die Auftragsausführung zu erfüllen, umfassen unter anderem: (a) die Errichtung von Gebäuden, Bauwerken oder anderen Teilen des Geländes, auf dem sich die Waren von HYT befinden sollen; (b) vom Käufer vorgenommene Änderungen des Auftragsumfangs; (c) die Erledigung von Genehmigungen, Zustimmungen oder die Lieferung wichtiger Informationen durch den Käufer über die in einem Auftrag vorgesehenen Fristen hinaus; (d) die Nichteinhaltung bestimmter Einrichtungen und Arbeitsbedingungen am Standort durch den Käufer; (e) Versäumnis des Käufers, den Transport der Waren im Rahmen einer Bestellung zu organisieren, sofern der Käufer eine solche Verpflichtung hat, oder sonstige Unfähigkeit oder Weigerung des Käufers, die Lieferung gemäß den Lieferterminen der Bestellung anzunehmen; (f) Verzögerungen bei der Zollabfertigung (sofern zutreffend) der bestellten Lieferungen; und (g) Verzug des Käufers bei der Bereitstellung der erforderlichen Sicherheiten für HYT in Form eines Akkreditivs, einer Bankgarantie oder auf andere Weise. Im Falle solcher Verzögerungen durch den Käufer hat HYT zusätzlich zu einer Verlängerung der verbleibenden Meilensteine Anspruch auf eine Erhöhung des Gesamtauftragspreises, die die unmittelbar durch die Verzögerungen des Käufers verursachten Kostensteigerungen für HYT widerspiegelt. Darüber hinaus ist die HYT berechtigt, Rechnungen für jeden Auftragsmeilenstein einzureichen, dessen Fertigstellung durch die Verzögerungen des Käufers vereitelt wurde. Solche Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnung der HYT zu begleichen.
Alle von HYT dem Käufer vorgelegten technischen oder sonstigen Zeichnungen, die nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt durch den Käufer ausdrücklich schriftlich abgelehnt werden, gelten als vom Käufer akzeptiert. Das Recht des Käufers, vereinbarte Prüfungen vor dem Versand durchzuführen, (i) die der Käufer nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Prüfbereitschaft von HYT anberaumt oder (ii) die der Käufer um mehr als zehn (10) Werktage nach dem ursprünglich anberaumten Datum verzögert, entfällt, sofern HYT schriftlich bescheinigt, dass die Waren die Standardprüfung vor dem Versand erfolgreich bestanden haben. Verzögert der Käufer den Versand der Waren oder versäumt er es, innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Mitteilung der Versandbereitschaft einen Spediteur oder ein Transportunternehmen zu beauftragen oder anderweitig zu entsenden, ist HYT berechtigt, die Lieferfrist auf "Ex Works" (INCOTERM 2010) HYT-Anlage zu ändern. - KEINE ANDEREN VERTRAGSBESTIMMUNGEN; SONSTIGES: Kein Händler, Makler, Niederlassungsleiter, Agent, Angestellter oder Vertreter von HYT hat irgendeine Befugnis oder Vollmacht, außer Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen von HYT entgegenzunehmen und diese HYT zur Genehmigung und Annahme zu den hierin genannten Bedingungen oder zur Ablehnung vorzulegen. Es gibt keine Zusicherungen, Vereinbarungen, Verpflichtungen oder Bedingungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind. Zur Vermeidung von Zweifeln und ohne Einschränkung des Vorstehenden ist HYT nicht an die Bedingungen von Verträgen zwischen dem Käufer und Dritten oder an andere Abflussbestimmungen gebunden, unabhängig davon, ob der Käufer HYT von solchen Bedingungen in Kenntnis setzt, es sei denn, HYT erklärt sich ausdrücklich und schriftlich durch einen bevollmächtigten Vertreter von HYT damit einverstanden, an solche Bedingungen gebunden zu sein. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder nach geltendem Recht nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
HYT behält sich das Recht vor, seine Pflichten, Rechte und Verantwortlichkeiten aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten, sofern der Nachfolger oder Abtretungsempfänger diesen Bedingungen zustimmt. Eine Abtretung der Rechte des Käufers ohne die Zustimmung von HYT (die nicht unbillig verweigert werden darf) ist unwirksam. Das Versäumnis von HYT, vom Käufer die Erfüllung einer dieser Bedingungen zu verlangen, stellt keinen Verzicht auf das Recht von HYT dar, die strikte Erfüllung dieser Bedingungen zu verlangen, und mindert dieses Recht nicht.